Geländekategorie I
  Offene See, Seen mit  min-
  destens 5km freier Fläche in
  Windrichtung, glattes flaches   Land ohne Hindernisse.
   
 Geländekategorie II
  Gelände mit Hecken, einzel-
  nen Gehöften, Häusern oder   Bäumen, z.B. landwirtschaft- 
  liches Gebiet .
   
 Geländekategorie III
  Vorstädte, Industrie- oder   Gewerbegebiete, Wälder.
   
 Geländekategorie IV   Stadtgebiete, bei denen min-
  destens 15% der Fläche mit
  Gebäuden überbaut sind, 
  deren mittlere Höhe 15 m
  überschreitet.